GETRÄNKE

GETRÄNKE

Was wäre ein Fest ohne klingende Gläser und flüssiges Gold? Genau, nichts anderes als ein Raum mit Menschen, die zusammenfinden. Aus diesem und weiteren Gründen bieten wir seit Januar 2023 in der ATTiKA8855 ein eigenes Getränkesortiment an.

Unser Getränkesortiment

Hier findest du unsere beiden Getränkelisten. Hast du einen bestimmten Wein oder ein bestimmter Cocktail im Kopf, welcher du deinen Gästen anbieten möchtest? Gib uns Bescheid und wir fragen unsere Partner dazu an und geben dir die Flaschenpreise durch.

Weshalb ein eigenes Getränkesortiment?

Die ATTiKA8855 wurde ursprünglich als Aufenthaltsraum für die Mitarbeitenden in den unteren Stockwerken gebaut. Dafür haben wir ein Getränkesortiment aufgebaut, welches sehr gut angekommen ist. 

Die Vorteile dafür liegen auf der Hand:

  • eine optimale Auswahl an feinen Getränken
  • gekühlt oder ungekühlt
  • angemessener Preis
  • bezahlt wird nur, was konsumiert wird
  • kein Schleppen und kein Entsorgen

 

Dies hat uns dazu bewogen dies weiterzuführen und sogar auszubauen. Nichts ist mühsamer, als wenn unsere Mieter Unmengen an Getränken, Weinkartons oder Bierharrassen zu uns hinkarren und anschliessend das Leergut wieder mitnehmen müssen.

Wie funktioniert es?

Das Getränkesortiment wird auf unserer Webseite klar und transparent inkl. Preisen veröffentlicht (siehe nächster Abschnitt). 

Vor jedem Event werden wir mit unseren Mietern die Gästeanzahl ermitteln und für einen genügend hohen Bestand der gewünschten Getränke sorgen. Dank unserem saisonalen Sortiment können wir gemeinsam definieren welche Weine und Cocktails gewünscht sind. Wir von der ATTiKA8855 kümmern uns dann um das Beschaffen und die Entsorgung. In Rechnung gestellt werden nur Flaschen, welche konsumiert werden. Es muss sich also nicht um einen überflüssigen Restbestand gekümmert werden.

Abrechnung: Bei der Miete der ATTiKA8855 wird eine Mindestkonsumationspflicht von CHF 10.- pro gemeldeter Person erhoben:

Beispiel: 30 Personen x CHF 10.- = CHF 300.-

Wird diese Summe als Betrag mittels den Getränken nicht erreicht, dann wird die Differenz zwischen der Mindestkonsumation und der tatsächlichen Konsumation in Rechnung gestellt. Über die Mindestkonsumation hinausgehende Konsumationen werden zusätzlich verrechnet.

Zapfgeld: Für alle die sich jetzt fragen, ob sie nicht doch ihren eigenen Lieblingswein oder  spezifische Spirituosen mitbringen dürfen. Das ist machbar, jedoch müssen wir dann zusätzlich zur Mindestkonsumationspflicht weitere CHF 8.- Zapfgeld pro Person pro Sorte verrechnen.

Generell verfügen wir jedoch über eine grosse Liste an Weine und Spirituosen, aus welcher sicherlich ein passendes Getränk gefunden werden kann.